Verhaltenskodex – Lieferanten

Einführung

Die Bruks Siwertell Group AB und alle ihre Tochtergesellschaften, einschließlich FTG Cranes und FTG Baltic, im Folgenden Bruks Siwertell genannt, ist ein marktführender Anbieter von Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen Schüttgutumschlag, Holzverarbeitung und Forstwirtschaft. Mit Tausenden von Installationen weltweit schlagen unsere Maschinen eine Vielzahl von Rohstoffen aus Wäldern, Feldern, Steinbrüchen und Minen um und halten kritische Versorgungslinien für Hersteller, Mühlen, Kraftwerke und Häfen aufrecht.

Soziale, ökologische und ethische Verantwortung ist ein integrierter Bestandteil unserer langfristigen Strategie. Um verantwortungsvolles Handeln zu gewährleisten, beschreibt dieser Verhaltenskodex für Lieferanten die Verpflichtungen, die wir von unseren Lieferanten verlangen.

Der Lieferant muss die folgenden internationalen Kodizes einhalten:

  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
  • Global Compact der Vereinten Nationen (UN)
  • Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen

Gültigkeit & Einhaltung der Gesetze

Der Verhaltenskodex für Lieferanten gilt für die Lieferanten und Unterlieferanten von Produkten und Dienstleistungen von Bruks Siwertell.

Alle Lieferanten von Bruks Siwertell müssen sich an die geltenden nationalen Gesetze und Vorschriften halten, wie z. B., aber nicht nur, an diese.

Umwelt

Der Lieferant bewertet die wesentlichen Umweltauswirkungen seiner Tätigkeiten und führt Routinen ein, die seine Umweltverantwortung widerspiegeln.

Der Lieferant muss:

  • die nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Umwelt befolgen.
  • aktiv an der Reduzierung/Minimierung der Verschmutzung von Luft, Boden und Wasser arbeiten.
  • auf eine effiziente Nutzung der Ressourcen hinarbeiten.
  • die Umweltauswirkungen in der gesamten Produktions- und Vertriebskette von der Lieferung der Rohstoffe bis zum Verkauf der Endprodukte berücksichtigen.

Wirtschaftsethik

Keine Form von Korruption, Bestechung, Geldwäsche oder illegaler Wettbewerbsbeschränkung ist erlaubt.

Rechte an geistigem Eigentum (IP) und vertrauliche Informationen von Bruks Siwertell sind zu respektieren, und es ist keine illegale oder unbefugte Nutzung des Eigentums, der IP-Rechte, der Informationen oder der Position von Bruks Siwertell zulässig.

Der Lieferant muss:

  • Verfahren einrichten und befolgen, um Korruption, Bestechung, Geldwäsche oder illegale Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern.
  • sicherstellen, dass alle an den Lieferungen beteiligten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und die geltenden Vertraulichkeitsverpflichtungen kennen und einhalten.

Menschenrechte und Arbeitsnormen

Der Lieferant unterstützt und respektiert die international anerkannten Menschenrechte und behandelt sein Personal fair und mit Respekt.

  • Das Personal sollte das Recht haben, eine Organisation zu gründen, Tarifverhandlungen zu führen und im Einklang mit den Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Kinderarbeit und der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit zu arbeiten.
  • Arbeitszeiten, Pausen und Urlaub müssen den nationalen Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
  • Gehälter, Sozialleistungen und andere Entschädigungen müssen den nationalen Gesetzen, der industriellen Praxis und den Tarifverträgen entsprechen.
  • Keine Form von Zwangsarbeit ist erlaubt.
  • Kinderarbeit ist unter allen Umständen nicht zulässig. Kinderarbeit bedeutet Arbeit, die von Kindern unter 15 Jahren verrichtet wird, auch wenn dies nach nationalem Recht zulässig ist. Jungen Arbeitnehmern unter 18 Jahren ist es nicht gestattet, nachts oder unter gefährlichen Bedingungen zu arbeiten.
  • Keine Form der Diskriminierung, Bedrohung, Unterdrückung oder Belästigung wird akzeptiert.

Gesundheit und Sicherheit

Der Lieferant muss systematisch mit Routinen arbeiten, um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten und Unfälle und arbeitsbedingte Verletzungen zu vermeiden.

Der Lieferant muss:

  • Zuständigkeiten festlegen, Verfahren für Gesundheit und Sicherheit einführen und befolgen.
  • mindestens die nationalen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Arbeitsumgebung einhalten.
  • sicherstellen, dass das Personal Zugang zu sanitären Anlagen und sauberem Trinkwasser hat.
  • den Zugang zu Erster Hilfe im Falle von Verletzungen sicherstellen.

Einhaltung der Vorschriften und Folgemaßnahmen